Urlaubsgesuche
Urlaubsgesuche bis 3 Tage werden innert weniger Tage behandelt. Urlaubsgesuche von 4 und mehr Tagen werden von der Geschäftsleitung entschieden (Beschluss der Primarschulbehörde vom 23. Sept. 2008). Reichen Sie solche Gesuche rechtzeitig ein. Deren Behandlung dauert minimal 14 Tage.
Urlaube werden nur aus wichtigen Gründen gewährt. Im Zentrum steht das Wohl des Kindes. Im Gesetz erwähnte wichtige Gründe sind Krankheiten, Unfälle, und die Teilnahme an Familiären Fest- und Traueranlässen. Das weitere ist in der Dispensordnung geregelt.


