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Selbst gewählte freie Tage

Für selbstgewählte freie Tage sind im Thurgau pro Schuljahr 2 Jokertage möglich. Für mehr als 2 freie Tage braucht es ein Urlaubsgesuch.
Alle Details finden sich im Reglement Absenzenwesen

Jokertage (max. 2 pro Schuljahr)

Für Jokertage müssen Sie keinen Grund angeben.

Wichtig zu wissen:
  • Sie müssen den gewünschten freien Tag der Lehrperson vorgängig mitteilen.
    Formular: Gesuch Jokertag
  • Auch eine halbtägige Abwesenheit vom Unterricht wird als ganzer Jokertag gezählt (gesetzliche Regelung).
  • An festgelegten Sperrtagen kann kein Jokertag bezogen werden:
    - an den beiden ersten Schultagen jedes Schuljahres
    - während Schulreisen, Exkursionen, Lagern
    (Aufzählung nicht abschliessend)
  • Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.

Urlaubsgesuch (mehr als 2 freie Tage)

Für mehr als 2 freie Tage braucht es wichtige Gründe. Im Zentrum steht das Wohl des Kindes.

Im Gesetz erwähnte wichtige Gründe sind:
  • Krankheiten
  • Unfälle
  • Teilnahme an familiären Fest- und Traueranlässen
Reichen Sie Urlaubsgesuche frühzeitig bei der Schulleitung ein: Formular Urlaubsgesuch
Und zwar spätestens:
  • Urlaube bis 2 Wochen: mindestens 2 Wochen vorher
  • Urlaube über 2 Wochen: mindestens 6 Wochen vorher