Selbst gewählte freie Tage
Für selbstgewählte freie Tage sind im Thurgau pro Schuljahr 2 Jokertage möglich. Für mehr als 2 freie Tage braucht es ein Urlaubsgesuch.
Alle Details finden sich im Reglement Absenzenwesen
Jokertage (max. 2 pro Schuljahr)
Für Jokertage müssen Sie keinen Grund angeben.
Wichtig zu wissen:
- Sie müssen den gewünschten freien Tag der Lehrperson vorgängig mitteilen.
Formular: Gesuch Jokertag - Auch eine halbtägige Abwesenheit vom Unterricht wird als ganzer Jokertag gezählt (gesetzliche Regelung).
- An festgelegten Sperrtagen kann kein Jokertag bezogen werden:
- an den beiden ersten Schultagen jedes Schuljahres
- während Schulreisen, Exkursionen, Lagern
(Aufzählung nicht abschliessend) - Nicht bezogene Jokertage können nicht auf das nächste Schuljahr übertragen werden.
Urlaubsgesuch (mehr als 2 freie Tage)
Für mehr als 2 freie Tage braucht es wichtige Gründe. Im Zentrum steht das Wohl des Kindes.
Im Gesetz erwähnte wichtige Gründe sind:
- Krankheiten
- Unfälle
- Teilnahme an familiären Fest- und Traueranlässen
Reichen Sie Urlaubsgesuche frühzeitig bei der Schulleitung ein: Formular Urlaubsgesuch
Und zwar spätestens:
- Urlaube bis 2 Wochen: mindestens 2 Wochen vorher
- Urlaube über 2 Wochen: mindestens 6 Wochen vorher