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SOVS

Selektives Obligatorium vorschulischer Sprachförderung

"Sprache ist der Schlüssel zur Welt."  (Wilhelm von Humboldt)

Sprache verbindet Menschen, ist ein Teil der Kultur und Grundlage für die schulische und berufliche Entwicklung eines Menschen. Mit der Einführung des selektiven Obligatoriums für die vorschulische Sprachförderung (SOVS) soll die Chancengerechtigkeit erhöht werden.
Mit diesem selektiven Obligatorium werden Kinder mit Förderbedarf in deutscher Sprache zum Besuch eines Angebots (Spielgruppe) verpflichtet. So schreibt es das Schulgesetz des Kantons Thurgau mit Gültigkeit ab 01. Januar 2024 vor.

Kleine Kinder lernen eine Sprache am Besten im Spiel mit anderen Kindern und wenn viel gesprochen wird. Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen besuchen deshalb ein Jahr lang zwischen 4 bis 6 Stunden pro Woche ein Angebot und werden damit auf den Kindergarteneintritt vorbereitet. Dort tauchen die Kinder, spielerisch angeleitet, zusammen mit deutschsprechenden Kindern in die Sprache ein und erhalten so bessere Startvoraussetzungen für die folgende Schulzeit. Der Besuch ist für die Kinder obligatorisch und für die Eltern kostenlos. Die Organisation des Angebots und die Erfassung der Kinder obliegt der Primarschulgemeinde. Die Primarschulgemeinde Romanshorn organisiert das Angebot in Zusammenarbeit mit dem Spielgruppenverein Romanshorn. 

Anfangs Januar erhalten alle Erziehungsberechtigten von Kindern, welche im August des Folgejahres in den Kindergarten eintreten, von der Primarschulgemeinde einen Elternbrief per Post zugesandt. Auch Kinder von Familien mit (schweizer-) deutscher Familiensprache erhalten den Elternbrief. Auf dem Elternbrief gibt es einen QR-Code, der zum Fragebogen führt. Die Erziehungsberechtigten können die Fragen auf dem Handy oder am Computer ausfüllen und brauchen dafür fünf bis zehn Minuten. Der Fragebogen ist in 14 Sprachen vorhanden, die gewünschte Sprache kann von den Erziehungsberechtigten nach dem Einlesen des QR-Codes angewählt werden. 

Das Ergebnis des Fragebogens weist aus, ob ein Kind die obligatorische Sprachförderung im Jahr vor dem Kindergarteneintritt besuchen muss. Der ausgefüllte Fragebogen wird vom Amt für Volksschule Thurgau ausgewertet. Die Primarschule und die Eltern werden über das Ergebnis informiert. Die Daten werden anschliessend anonym an die Universität Basel weitergeleitet und für eine wissenschaftliche Studie verwendet.

Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Kantons.